AGB 
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Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)

Präambel

Die Mitarbeiter von pr-ide sind schöpferisch tätig. Als Spezialisten arbeiten sie interdisziplinär in den Bereichen Kommunikation – Gestaltung – technische Realisierung von Webseiten den Kundenanforderungen nach bestem Wissen gerecht zu werden. Dabei arbeitet pr-ide nach den Prinzipien einer kostengünstigen, effizienten Projektabwicklung und achtet bei der Produktion besonders auf umweltfreundliche Produktionsprozesse und Materialien. Die Erreichung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen Vertrauens und enger Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer möglich.

1. Allgemein

Die nachstehenden Bedingungen sind für jeden mit pr-ide geschlossenen Vertrag ausschließlich maßgebend. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsbeginn und Vertragsdauer / Beendigung des Vertrages / Vertragskündigung

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der pr-ide GbR tritt durch die schriftliche Auftragserteilung und deren schriftliche Bestätigung durch pr-ide in Kraft. Die Dauer des Vertrages wird jeweils gesondert schriftlich vereinbart. Diese Vereinbarung muss eine Regelung der stillschweigenden Vertragsverlängerung, der Kündigungsform und der Kündigungsfrist enthalten. Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass pr-ide diesen Grund zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer (pr-ide) die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat pr-ide diesen Grund zu vertreten, so steht ihm die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

Ein triftiger Kündungsgrund seitens Auftragnehmer ist dann gegeben, wenn der Auftraggeber einen Entwurf, ein PR-Konzept oder ein Webseiten-Konzept inkl. Pflichtenheft nach mehr als zweimaliger grundsätzlicher Änderungen und deren Einarbeitung und Präsentation weiterhin ablehnt. Seitens pr-ide besteht dann das Recht den Vertrag zu kündigen und die angefallenen Kosten in Höhe von 70% des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen.

3. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Angebots-/Auftragsformularen in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen, dem Pflichtenheft und Terminplan.

4. Geheimhaltung

pr-ide verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

5. Vergütung

Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden Höhe, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Nebenleistungen (wie z. B. Reise-, Material-, Transportkosten) werden zusätzlich berechnet. In der Regel erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, eine erste Ratenzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme unverzüglich nach Auftragserteilung. Eine zweite Rate in Höhe von 30% wird (bei einem Auftragsvolumen über 10.000 Euro) nach Abschluss eines vorher vereinbarten Fertigstellungstermins fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung des Projektes.

6. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsstellung pr-ide fällig. Skontoabzug ist ohne gesonderte Vereinbarung grundsätzlich nicht zulässig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn pr-ide eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist. Der Vertragspartner kann mit den Ansprüchen von pr-ide nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung von pr-ide unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.

7. Vergütungsänderung

Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist pr-ide berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 20% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 20% überschritten, so ist pr-ide verpflichtet, den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht pr-ide die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten zu.

8. Lieferzeiten

Ist eine Überschreitung des Liefertermins aus konstruktions- und/oder entwicklungstechnischen Gründen erforderlich, ist pr-ide berechtigt, den Lieferzeitpunkt um 6 Wochen zu überschreiten. Nach Ablauf der 6 Wochen Frist kann pr-ide vom Auftraggeber in Verzug gesetzt werden. Die Haftung für Verzugsschäden wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Bei der fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten ist ein Verzugsschaden auf typische und voraussehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen des Rücktritts oder Schadensersatzes ausgeschlossen. Einen Verzögerungsschaden kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn pr-ide Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit beim Verzögerungsschaden der Ausschluss der leichten Fahrlässigkeit bei Verletzung von Hauptpflichten in diesen AGB unwirksam ist, beschränkt sich die Haftung von pr-ide auf typische und voraussehbare Verzögerungsschäden.

9. Übernahme, Abnahme und Gefahrübergang

Der Auftraggeber hat das Entwicklungsresultat nach Anzeige der Bereitstellung bei pr-ide oder an einem anderen vereinbarten Ort abzunehmen und zu übernehmen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf ihn über. Erfolgt die Übergabe nicht bei pr-ide, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Entwicklung einer Transportperson übergeben wurde. Transportkosten trägt der Auftraggeber. pr-ide ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers eine Transportversicherung abzuschließen.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit pr-ide bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von pr-ide, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt/Entwicklung, Konzepte für PR-Leistungen oder für Webseiten sowie Textarbeiten.

11. Aus der Tätigkeit entstehende Rechte, Arbeitnehmererfindungen

Der Auftraggeber hat pr-ide von etwaigen Ansprüchen nach dem Arbeitnehmererfindergesetz freizustellen.

12. Werbung

Falls vereinbart, wird dem Auftraggeber erlaubt, auf der Entwicklung sowie in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen, die Namensnennung „pr-ide“ vorzunehmen. pr-ide ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen. Nach Abschluss eines Auftrages im Gestaltungs-, PR- oder Webseitengestaltungsbereich ist pr-ide berechtigt, das jeweilige Projekt jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz anzugeben und bestimmte Teilabschnitte, die besonders erwähnenswert sind, öffentlich zu zeigen, vorzuführen, zu senden oder auf sonstige Weise zu verwenden, vorausgesetzt der Auftraggeber zeigt sich damit einverstanden und seine Rechte werden dabei gewahrt.

13. Übertragung des Designs auf andere Gegenstände

Das Design oder Elemente heiraus, die Ideen für ein Kommunikationskonzept, Textpassagen oder Elemente der Website dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten nur mit Einverständnis von pr-ide übertragen werden.

14. Freiexemplar

pr-ide hat bei designerischen Arbeiten im Printbereich Anspruch auf ein gemäß dem Design produziertes Freiexemplar, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber 2000 Euro (netto) nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten muss pr-ide den darüber hinausgehenden Betrag - wenn auf einem Belegmuster bestanden wird - an den Auftraggeber bezahlen. Verzichtet pr-ide auf das Freiexemplar, besteht Anspruch auf eine Abbildung in digitaler Form.

15. Gewährleistung und Haftung

pr-ide haftet grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Im Falle von Industrie-Design Projekten und deren Umsetzung haftet pr-ide für die Mangelfreiheit ihrer Konstruktionszeichnungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn nach dem Willen des Bestellers kein Prototyp anhand der für die Entwicklung notwendigen Konstruktionszeichnungen angefertigt werden sollte. Für Schäden, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbar waren, haftet pr-ide nicht. Beauftragt der Auftraggeber pr-ide auch mit der Anfertigung eines Prototyps anhand der Konstruktionszeichnungen, so kann der Auftraggeber Mangelbeseitigungen der Entwicklung innerhalb von 6 Monaten ab Abnahme verlangen. Für Mangelfolgeschäden haftet pr-ide nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. pr-ide haftet bei Fremdaufträgen (Modellbau, Druck etc.) die durch pr-ide im Auftrag des Kunden abgewickelt bzw. beauftragt wurden, nicht für Mängel an den dabei erbrachten Leistungen.

Für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Website (im Hinblick auf die vereinbarten Browserversionen) nach dem Stand der Technik haftet pr-ide auch grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. pr-ide haftet auch dafür, dass die erstellte Website der vertraglichen Sepzifikationen und dem Konzept in der freigegebenen Form entspricht.

Für die Verletzung von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet pr-ide nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet pr-ide nicht. Im Übrigen haftet pr-ide für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte.

Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt pr-ide hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten für die Rechtsverteidigung.

16. Haftung für Neuheit

pr-ide haftet nicht für die Neuheit oder Einmaligkeit des hergestellten Produkts , Design oder Layouts sowie der Idee für die Vorgehensweise des Kommunikationskonzeptes oder der Website gestaltung.

17. Zessionsausschluss

Der Auftraggeber darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Ansprüche und Rechte nicht übertragen.

18. Sonstiges

Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart, Berlin. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbedingung unter Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohn- und Firmensitz aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohn- oder Firmensitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechts unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.

19. Datenschutz

Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers von pr-ide gespeichert.

20. Urheberrechtliche Nutzungseinräumung

Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird vom Auftraggeber nicht gewährt. Sämtliche gestalterischen Entwicklungen von pr-ide sowie Ideen und Konzepte für kommunikative Vorgehensweisen als Ergebnis von Beratungen entstehenden Urheberrechte liegen bei pr-ide. Auch Ideen (Kommunikation), Entwürfe, Reinzeichnungen unterliegen dem UrhG. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Ohne schriftlich Einwilligung darf weder im Original noch bei der Reproduktion eine Veränderung des Produktes vorgenommen werden. Jede Nachahmung – auch nur von Teilen – ist unzulässig. Die einfachen Nutzungsrechte für sämtliche Designarbeiten, Texte, Veröffentlichungen und Nennungen für das erstllte Produkt räumt pr-ide jedoch uneingeschränkt ein. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und pr-ide bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen. Diese Rechtseinräumung, insbesondere eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit pr-ide und wird gem. §158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat; pr-ide kann eine Verwertung der gestalteten Produkte oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung vorläufig erlauben. Ein Pbergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

pr-ide hat einen Anspruch auf die Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung zu entfernen.

Stand:

10. Januar 2006

Mit der Veröffentlichung dieser Vertragsbedingungen verlieren alle anderen bisherigen die Gültigkeit.

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